Anbringung von Notbeleuchtung und Fluchtwegmarkierung
Die eventuell in Ihrem Objekt vorgeschriebene Notbeleuchtung und/oder Fluchtwegmarkierung wird nach NEN-EN 6088 und NEN-EN 1838 entworfen und angebracht.
Dabei berechnen wir zuvor die benötigte Anzahl an Leuchten. Erst nachdem der Entwurf von Ihnen und gegebenenfalls von der Feuerwehr begutachtet wurde, beginnen wir mit der Installation. Entwurf und Installation der Leuchten werden immer von unseren Fachleuten vorgenommen.