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Betriebliche Alarmpläne


Die Arbeitsschutzgesetzgebung schreibt für Unternehmen und Einrichtungen u. a. einen Alarmplan vor, der auch in der Praxis zu üben ist. Ein Alarmplan beschreibt kurz und bündig die Vorgehensweise in Notfällen, z. B. bei Brand oder Evakuierung eines Gebäudes. In diesem Plan wird auch angegeben, wer wofür verantwortlich ist.

 

Notbeleuchtung


Die Komplexität eines betrieblichen Alarmplans hängt stark davon ab, welche Tätigkeiten im Betrieb ausgeführt werden und wie viele Menschen sich gleichzeitig im Gebäude aufhalten können. Ein voller Kinosaal erfordert z. B. einen anderen Alarmplan als eine Firma mit 5 Angestellten.

Bei der Erstellung der Pläne werden die Bestimmungen der niederländischen technischen Vorschrift NTA 8112 berücksichtigt.

Hugen

Unsere Zeichenabteilung ist zudem in der Lage, Evakuierungspläne anzufertigen. Diese werden in AutoCAD ausgearbeitet und abgespeichert, damit sie sich bei späteren Änderungen schnell und preisgünstig anpassen lassen. Die Pläne werden an markanten Stellen (über Feuerlöschschläuchen und Feuermeldern) im Gebäude aufgehängt.